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Kanzlei

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht habe ich eine speziell auf das Arbeitsrecht ausgerichtete umfangreiche Zusatzausbildung absolviert und zahlreiche arbeitsrechtliche Verfahren geführt. Das Arbeitsrecht ist meine Leidenschaft und daher liegt der Schwerpunkt der Kanzlei auch im Arbeitsrecht, einem vielseitigen und dynamischen Rechtsgebiet. Dabei berate und vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Für mich schließt sich dies nicht aus. Ganz im Gegenteil: Ich bin überzeugt, dass der regelmäßige Perspektivwechsel und die Vertretung beider Parteien zu einer besonders fundierten und ausgewogenen Beratung führen. Dieser Ansatz hat den strategischen Vorteil, dass ich mich in Verhandlungen und Gerichtsprozessen bestens in die Position und Argumente der jeweils anderen Seite hineinversetzen kann. Selbstverständlich vertrete ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer niemals im gleichen Verfahren.

Die Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Beratung und vertiefte Expertise in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Ich berate und vertrete sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht.

Mein Ziel ist es, Ihnen praxisnahe Lösungen zu bieten, die sowohl Ihre rechtlichen Interessen wahren als auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Ob es um die Erstellung von Arbeitsverträgen, die Verhandlung von Aufhebungsverträgen oder die Abwehr von ungerechtfertigten Kündigungen geht – ich stehe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und fundierten Expertise kompetent zur Seite.