Kosten
Oft bestehen Bedenken, wenn es um die Kosten einer anwaltlichen Beratung geht. Ich lege großen Wert darauf, dass Sie von Beginn an genau wissen, welche finanziellen Aufwendungen zu erwarten sind.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
In der Regel werde ich auf Grund des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) tätig. Diese gesetzlichen Regelungen sind für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland jedenfalls in gerichtlichen Verfahren bindend und eine Unterschreitung ist gesetzlich nicht zulässig. Die konkrete Höhe der RVG-Gebühren ergibt sich aus einer Gebührentabelle, die auf dem Streitwert basiert. Gerne berate ich Sie im Einzelfall. Bei außergerichtlicher Tätigkeit erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach RVG, es sei denn wir haben eine gesonderte Vergütungsvereinbarung abgeschlossen.
Erstberatung
Für eine erste rechtliche Orientierung ohne Außenauftritt biete ich Ihnen eine umfassende Erstberatung an. Die Kosten hierfür betragen nach dem RVG derzeit höchstens 190,00 Euro netto. In diesem Rahmen analysiere ich Ihre rechtliche Situation genau und zeige Ihnen verschiedene Handlungsmöglichkeiten sowie potenzielle Risiken auf.
Honorarvereinbarung
Für spezialisierte arbeitsrechtliche Beratung oder die Erstellung von Vertragsdokumenten arbeite ich mit einem transparenten Stundenhonorar, welches ich selbstverständlich vorher mit Ihnen erörtere.
Rechtsschutzversicherung
Bei bestehender Rechtsschutzversicherung prüfe ich gerne, ob und inwieweit diese die Kosten in Ihrem konkreten Fall übernimmt.